Artikel in der “NZZ”, Februar 2018

Der Bundesrat will Bürger davon abhalten, ihre Altersguthaben zu “verprassen”

Der Mindestumwandlungssatz des Berufliche-Vorsorge-Gesetzes (BVG) ist mit 6,8% deutlich zu hoch angesetzt, und solche Kassen haben kaum Spielraum, ihn abzufedern, indem sie im Überobligatorium einen niedrigeren Umwandlungssatz ansetzen. So entsteht durch den zu hoch angesetzten BVG-Mindestumwandlungssatz mit jeder neuen Rente ein sogenannter Pensionierungsverlust. Lukas Riesen, Partner bei PPCmetrics, rechnet für eine solche Kasse im BVG-Obligatorium, die einen branchenüblichen Bewertungszinssatz von 2% verwendet und eine Kapitalbezugsquote von 50% aufweist, mit einer jährlichen Mehrbelastung von rund 1 bis 2% des Sparkapitals der aktiven Versicherten durch die EL-Reform.

Neuste Insights

SRF “Tagesschau”, 9. Juni 2026

Interview mit Dr. Oliver Dichter zu SpaceX-Börsengang

Präsentation PPCmetrics, 8. Juni 2026

Grosse Börsengänge 2026 (SpaceX, Anthropic, Open AI etc.)

Artikel in “TagesAnzeiger”, 2. Juni 2026 (Artikel kostenpflichtig)

“Rentenlotterie: Ihre Pensionskasse entscheidet, ob Sie 2 oder 9 Prozent Zins erhalten”