Am 30. Juni 2019 hat die EU die Börsenäquivalenz der Schweiz nicht mehr verlängert. Infolgedessen hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) am 27. Juni 2019 eine Verordnung über die Anerkennung ausländischer Handelsplätze aktiviert (Eventualmassnahme). Aufgrund dieser Verordnung können Schweizer Aktien nicht mehr im EU-Ausland gehandelt werden.