In Kürze
- Professionelle Anleger verfügen über ein Anlagereglement, das die Grundsätze der Vermögensanlage, die Pflichtenhefte aller Entscheidungsträger sowie die Anlagestrategie bzw. die zulässigen Anlagen festhält.
- In der Schweiz verlangt die Stiftung ZEWO, dass alle von ihr zertifizierten Organisationen mit Finanzanlagen und Renditeliegenschaften von gesamthaft über CHF 2 Mio. ein Anlagereglement erlassen (ZEWO-Standards).
- Auch der Swiss Foundation Code verlangt den Erlass eines Anlagereglements.
- Vermögensverwaltungsverträge können ein Anlagereglement nicht ersetzen, weil sie u.a. keine Pflichtenhefte der internen Gremien wie dem Stiftungsrat oder Vereinsvorstand enthalten.
- PPCmetrics unterstützt Stiftungen und Vereine bei der Erstellung eines auf sie zugeschnittenen Anlagereglements.
Was ist ein Anlagereglement?
Ein Anlagereglement legt die Grundsätze der Vermögensanlage eines institutionellen Anlegers (Vorsorgeeinrichtung, Versicherungsgesellschaft, Non-Profit-Organisation, Stiftung, Hilfswerk) fest. In aller Regel wird es vom obersten Leitungsorgan der Organisation erlassen (Stiftungsrat, Vorstand).
Bei Stiftungen, Hilfswerken und Non-Profit-Organisationen deckt ein Anlagereglement im Wesentlichen die folgenden Fragen ab:
- Wer ist für welche Anlageentscheide zuständig (Stiftungsrat, Anlagekommission, Vermögensverwalter)?
- Welche langfristige Anlagestrategie (strategische Asset Allocation), d.h. Aufteilung des Vermögens auf verschiedene Anlagekategorien, wird verfolgt?
- Welche Anlagen sind im Detail zulässig (z.B. Rating-Bestimmungen, Nachhaltigkeitskriterien)?
- An welchen Vergleichsindizes (Benchmarks) wird die Rendite gemessen?
- Wie werden gegebenenfalls die Aktionärsstimmrechte ausgeübt?
- Wie wird mit potenziellen Interessenkonflikten umgegangen (Governance)?
- An wen, wie häufig und mit welchem Inhalt erfolgt die Berichterstattung (Reporting)?
Weshalb brauchen gemeinnützige Organisationen ein Anlagereglement?
Mit einem Anlagereglement wird unter anderem das Ziel verfolgt, dass die Anlageentscheide stufengerecht erfolgen: Wichtige Entscheide werden auf oberster Stufe gefällt (z.B. Stiftungsrat), Entscheide, die für Anlagerendite und ‑risiko weniger zentral sind, können im Rahmen des Reglements an untergeordnete Stellen delegiert werden (z.B. Anlagekommission oder Vermögensverwalter). Besonders wichtig ist eine Delegation von untergeordneten Aufgaben, die mit einem hohen Zeitaufwand verbunden sind (z.B. Auswahl und Überwachung einzelner Wertschriften).
Welche Organisationen brauchen ein Anlagereglement?
Alle Stiftungen, Hilfswerke und Non-Profit-Organisationen, die über Wertschriften oder Renditeliegenschaften verfügen, schaffen dadurch Ertragspotenzial und gehen Anlagerisiken ein. Deshalb ist es zentral, dass die Prozesse und Verantwortlichkeiten bei der Vermögensanlage klar festgelegt werden. Vorzugsweise geschieht dies in einem Anlagereglement.
Bei eher kleineren Vermögen ist anstelle eines laufend zu aktualisierenden Anlagereglements auch ein einmaliger Stiftungsrats- bzw. Vorstandsbeschluss denkbar.
Gerade bei kleinen Anlagevolumen stellt sich auch generell die Frage, ob die erwarteten Anlageerträge genügend hoch sind, um die Vermögensverwaltungsgebühren und internen Aufwendungen zu rechtfertigen.
Neben diesen kaufmännischen Erwägungen existieren verschiedene Vorschriften bzw. Empfehlungen, die im nachfolgenden Abschnitt erläutert werden.
Vorgaben von ZEWO, Swiss Foundation Code und Aufsichtsbehörden
Non-Profit-Organisationen wird von verschiedenen Seiten empfohlen, ein Anlagereglement zu erlassen:
- Gemeinnützige Organisationen, die sich von der Stiftung ZEWO zertifizieren lassen und über Finanzanlagen von mehr als CHF 2 Mio. verfügen, müssen ein Anlagereglement erlassen (www.zewo.ch).
- Der Swiss Foundation Code verlangt in Empfehlung 22 den Erlass eines Anlagereglements.
- Stiftungen nach Schweizer Recht werden regelmässig von den Aufsichtsbehörden dazu aufgefordert, ihnen ein allfälliges Anlagereglement zur Kenntnis zu bringen.
Anlagereglement vs. Vermögensverwaltungsverträge
Vermögensverwaltungsverträge sind dem Anlagereglement hierarchisch untergeordnet. Sie stellen sicher, dass die Bestimmungen des Anlagereglements tatsächlich eingehalten werden und können darüber hinaus noch engere gefasste Vorgaben machen, wie die folgenden Beispiele zeigen:
Vermögensverwaltungsverträge können ein Anlagereglement unter anderem deshalb nicht ersetzen, weil:
- sie keine Angaben zum Pflichtenheft der internen Entscheidungsträger machen (z.B. Stiftungsrat, Anlagekommission,…).
- sie keine Regeln zum Umgang mit Interessenkonflikten innerhalb der Organisation enthalten.
- Anlagestrategie, taktische Bandbreiten und Vergleichsindizes nicht bei allen Mandaten identisch sein müssen.
- sie typischerweise von der Anlagekommission und damit nicht vom obersten Leitungsorgan (Stiftungsrat, Vorstand) ausgehandelt werden.
Womit kann PPCmetrics Ihre Organisation unterstützen?
Als spezialisierte, unabhängige Beratungsfirma für institutionelle Anleger kennen wir die Bedürfnisse von gemeinnützigen Stiftungen, Hilfswerken und Non-Profit-Organisationen genau.
Im Zusammenhang mit der Ausarbeitung eines Anlagereglements bietet die PPCmetrics AG folgende Dienstleistungen an:
- Anlagestrategie: Zuerst wird abgeklärt, wie das Vermögen langfristig investiert werden soll. Dies erfolgt im Rahmen einer Anlagestrategie-Analyse. Deren Resultat ist eine Anlagestrategie bestehend aus Zielquoten pro Anlagekategorie, taktischen Bandbreiten und Vergleichsindizes. Die Anlagestrategie ist für jede Organisation individuell und hängt unter anderem ab von der Risikofähigkeit und ‑bereitschaft, den vorhandenen Ressourcen sowie der Grösse des Vermögens.
- Pflichtenhefte: Sobald die Anlagestrategie vom obersten Leitungsorgan verabschiedet wurde, kann das genaue Pflichtenheft für die einzelnen Entscheidungsträger erstellt werden (Stiftungsrat/Vorstand, Anlagekommission, Vermögensverwalter etc.). Zentral sind hierbei stufengerechte Entscheide (d.h. wichtige Entscheide beim obersten Organ) und wo immer möglich die Trennung von Entscheid, Ausführung und Kontrolle.
- Zulässige Anlagen: Damit sich die Anlagestrategie auch tatsächlich im Portfolio niederschlägt, werden pro Anlagekategorie die zulässigen Anlagen definiert. Mögliche Einschränkungen können sich u.a. auf Kreditratings, Börsennotierung, Länder, Währungen oder Anlageformen (z.B. Anlagefonds) beziehen. Die zulässigen Anlagen sind gleichzeitig die Basis für die Vermögensverwaltungsverträge.
- Nachhaltigkeit: Gemäss den Standards der ZEWO sollen zertifizierte Organisationen bei der Vermögensanlage Kriterien der Nachhaltigkeit beachten (z.B. Ausschluss von Waffenproduzenten,…). Je nach Zweck der Organisation und ihrer Exponierung in der Öffentlichkeit und anderen individuellen Aspekten kann es sinnvoll sein, die Einführung solcher Kriterien auch unabhängig davon zu prüfen.
- Berichterstattungskonzept: Das Anlagereglement enthält ferner Angaben zur Häufigkeit und Inhalt der Berichterstattung (wer berichtet wie häufig an wen?). Damit das oberste Leitungsorgan sowie untergeordnete Stellen ihre Überwachungsfunktion wahrnehmen können, ist eine stufengerechte Berichterstattung unerlässlich.
- Umgang mit Interessenkonflikten: Schliesslich regelt das Anlagereglement den Umgang mit potenziellen Interessenkonflikten. Dazu gehören die Entgegennahme von Geschenken durch die Mitglieder von Stiftungsrat und Anlagekommission oder die Einsitznahme von Bankenvertretern im Stiftungsrat.
Die einzelnen oben erwähnten Punkte entsprechen in der Regel einem Abschnitt im Anlagereglement. Der Detaillierungsgrad des Reglements wird individuell auf die Organisation zugeschnitten.