Änderung der BVV 2 Anlagevorschriften für Infrastrukturanlagen
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Der Bundesrat hat an einer Sitzung vom 26. August 2020 punktuelle Anpassungen von vier Verordnungen zur beruflichen Vorsorge verabschiedet. Darunter fällt unter anderem auch die Änderung der zulässigen Anlagen gemäss Art. 53 BVV 2.