Artikel in “Schweizer Personalvorsorge”, Oktober 2018

Abweichungen von der Lebenserwartung sind die Norm

Marco Jost, Riitta Schäublin

Der Todeszeitpunkt jedes Rentenbezügers – und damit die Lebensdauer und das benötigte Vorsorgeguthaben zur Rentenzahlung – ist aus Sicht der Vorsorgeeinrichtung eine Zufallsgrösse. Abweichungen von der Lebenserwartung sind in der Regel grösser als gemeinhin angenommen.

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